DSGVO Website Check: Die 12 häufigsten Verstöße

Agentur ReuberRecht & Datenschutz2. September 20266 Views

Der DSGVO Website Check zeigt dir die 12 häufigsten Datenschutzfehler auf deiner Seite – von Cookie-Banner bis Google Fonts – und was du jetzt tun musst.

Fast drei von vier deutschen Firmenwebsites verstoßen gegen die DSGVO – oft ohne dass die Inhaber es wissen. Ein Bußgeld trifft dabei selten zuerst die großen Konzerne, sondern kleine Betriebe, die von einer einzelnen Abmahnung überrascht werden. Mit einem eigenen DSGVO Website Check findest du die häufigsten Fehler in einer halben Stunde selbst, bevor es ein Anwalt für dich tut. In diesem Artikel bekommst du die 12 Verstöße, die uns bei Kundenprojekten in Oberschwaben und am Bodensee am häufigsten unterkommen – plus die konkrete Lösung für jeden einzelnen.

Der DSGVO Website Check: So findest du die größten Lücken

DSGVO Website Check: Schild und Schloss vor einem Browserfenster als Symbol für Datenschutz

Ein DSGVO Website Check prüft drei Dinge: Werden Daten überhaupt erhoben (Cookies, Formulare, eingebundene Fremddienste)? Ist die Erhebung rechtlich gedeckt (Einwilligung nach Art. 6 DSGVO, Auftragsverarbeitung nach Art. 28)? Und wird der Besucher darüber informiert (Art. 13)? Die meisten Verstöße entstehen nicht aus böser Absicht, sondern weil ein WordPress-Plugin oder ein Theme im Hintergrund mehr lädt, als der Betreiber weiß. Die folgende Tabelle zeigt dir die zwölf Fehler, die bei unseren Website-Checks am häufigsten auftauchen.

VerstoßWarum es riskant istWas du tust
Google Fonts extern eingebundenDie IP-Adresse des Besuchers geht ungefragt an US-Server – bei rund der Hälfte aller geprüften Seiten der FallSchriftarten lokal einbinden statt extern laden
Cookie-Banner ohne echten Ablehnen-ButtonKein wirksames Opt-in nach § 25 TDDDG, wenn Ablehnen schwerer zu finden ist als ZustimmenBanner mit gleichwertigem Ablehnen-Button einsetzen, nichts vorangehakt
Tracking-Skripte laufen vor der EinwilligungGoogle Analytics & Co. übertragen bereits Daten, bevor der Besucher zugestimmt hatConsent-Modus einrichten, Skripte erst nach Klick auf „Akzeptieren” laden
Kontaktformular ohne DatenschutzhinweisInformationspflicht aus Art. 13 DSGVO verletztCheckbox mit Link zur Datenschutzerklärung ergänzen
Veraltetes oder unvollständiges ImpressumPflichtangaben fehlen, Abmahnung nach dem Digitale-Dienste-Gesetz möglichImpressum gegen aktuelle Vorgaben prüfen
Datenschutzerklärung nennt nicht alle ToolsWer Analyse-, Chat- oder Buchungstools einsetzt, aber nicht aufführt, informiert unvollständigErklärung bei jedem neuen Tool sofort ergänzen
Kein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem HosterArt. 28 DSGVO verlangt einen schriftlichen Vertrag, sobald ein Dienstleister Daten in deinem Auftrag verarbeitetAVV beim Hoster anfordern – bei All-Inkl über unseren Partner-Link liegt er vorausgefüllt bei
Social-Media-Buttons laden fremde Inhalte direktSchon beim Seitenaufruf gehen Daten an Meta, X & Co., ohne dass geklickt wurdeZwei-Klick-Lösung oder reine Verlinkung statt eingebettetem Plugin
WhatsApp-Button ohne Hinweis auf DatenübertragungNachrichten laufen über US-Server, das gehört in die DatenschutzerklärungHinweis ergänzen oder alternative Kontaktwege gleichwertig anbieten
Personenbilder ohne EinwilligungRecht am eigenen Bild und DSGVO greifen parallel, auch bei Team- oder KundenfotosSchriftliche Einwilligung einholen oder auf Symbolbilder ausweichen
Newsletter ohne Double-Opt-inEine einzelne, unbestätigte Anmeldung gilt nicht als wirksame EinwilligungDouble-Opt-in-Verfahren beim Newsletter-Tool aktivieren
Fehlende Sicherheitsupdates auf der WebsiteArt. 32 DSGVO verlangt „angemessene technische Maßnahmen” – ein ungepatchtes System ist ein Verstoß, sobald darüber Daten abfließenWordPress-Core, Theme und Plugins zeitnah aktualisieren

Was diese Verstöße wirklich kosten

Zwei Kostenblöcke solltest du auseinanderhalten. Zum einen die behördlichen Bußgelder nach Art. 83 DSGVO – bei kleinen Unternehmen selten, aber theoretisch bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes möglich. Zum anderen das TDDDG, das deutsche Gesetz für Cookies und Tracking: Verstöße gegen die Einwilligungspflicht nach § 25 können mit bis zu 300.000 Euro geahndet werden, verfolgt durch die Landesdatenschutzbehörden.

In der Praxis triffst du als kleiner Betrieb aber viel öfter auf einen dritten Fall: die klassische Abmahnung durch spezialisierte Kanzleien, meist wegen Google Fonts oder eines fehlenden Cookie-Banners. Die Summen bewegen sich oft im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, in Sammelwellen auch darüber – und selbst eine kleine Abmahnung kostet Zeit, Nerven und meist auch einen Anwalt. Genau deshalb lohnt sich ein regelmäßiger DSGVO Website Check mehr, als es auf den ersten Blick wirkt: Er ist günstiger als jede Reaktion im Nachhinein.

Dazu kommt ein Effekt, den viele unterschätzen: Wer einmal abgemahnt wurde, taucht danach häufiger in weiteren automatisierten Prüfungen auf, weil solche Kanzleien ganze Branchen oder Regionen systematisch scannen. Eine einzelne offene Baustelle bleibt also selten für sich allein – ein Grund mehr, die Liste einmal komplett durchzugehen statt nur den einen bekannten Punkt zu flicken.

Das kannst du heute tun

Du musst nicht alle 12 Punkte an einem Tag abarbeiten. Diese Reihenfolge bringt in kurzer Zeit den größten Effekt:

  • Cookie-Banner öffnen und prüfen: Ist Ablehnen genauso einfach wie Zustimmen?
  • Browser-Konsole öffnen (F12) und schauen, welche Domains beim Seitenaufruf ohne Einwilligung Daten laden
  • Kontaktformular durchklicken: Gibt es eine Checkbox mit Link zur Datenschutzerklärung?
  • Impressum und Datenschutzerklärung auf Aktualität prüfen
  • Beim Hoster nachfragen, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag vorliegt
  • WordPress-Core, Theme und alle Plugins auf den neuesten Stand bringen

Wenn du nicht sicher bist, wie deine eigene Seite bei diesen Punkten wirklich dasteht, kannst du sie kostenlos analysieren lassen – du bekommst innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Auswertung, ganz ohne die Browser-Konsole selbst durchsuchen zu müssen.

So sieht DSGVO-konformes Webdesign in der Praxis aus

Ein DSGVO Website Check ist kein einmaliges Projekt, sondern etwas, das idealerweise schon beim Bau der Seite mitgedacht wird: lokale Schriften statt Google-CDN, ein Cookie-Banner, das wirklich einwilligungsbasiert arbeitet, und ein Formular, das von Anfang an die richtigen Hinweise enthält. Wer eine Website neu aufbauen oder überarbeiten lässt, kann diese Punkte direkt in die Struktur einplanen, statt sie später nachzurüsten. So sieht das in der Praxis aus – hier sind Projekte, bei denen genau das umgesetzt wurde.

Wer stattdessen die bestehende Seite behält, aber die Wartung nicht mehr selbst im Blick behalten will, kann diese laufend betreuen lassen – bei vielen Website-Problemen zeigt sich erst bei genauerem Hinsehen, wie viele kleine Baustellen sich über die Zeit angesammelt haben, technisch wie rechtlich.

Gerade bei gewachsenen Seiten, die über Jahre von verschiedenen Personen gepflegt wurden, sammeln sich oft mehrere dieser Punkte gleichzeitig an: ein altes Kontaktformular-Plugin ohne Checkbox, ein Cookie-Banner aus 2022, das nie an neue Tools angepasst wurde, und ein Impressum, das noch die alte Rechtsform nennt. Keiner dieser Punkte ist für sich dramatisch – in Summe ergeben sie aber genau das Bild, das eine Abmahnkanzlei sucht.

Häufige Fragen zum DSGVO Website Check

Was kostet ein DSGVO-Verstoß auf der Website?

Das kommt auf den Verstoß an. Behördliche Bußgelder nach Art. 83 DSGVO sind bei kleinen Unternehmen selten, Verstöße gegen die Cookie-Einwilligungspflicht können nach § 25 TDDDG bis zu 300.000 Euro kosten. Häufiger und praxisrelevanter sind Abmahnungen, die meist im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich liegen.

Wie erkenne ich, ob meine Website DSGVO-konform ist?

Prüfe die zwölf Punkte aus diesem Artikel selbst durch, angefangen beim Cookie-Banner und den extern geladenen Google Fonts. Für eine vollständige Einschätzung, die auch technische Details wie geladene Drittanbieter-Skripte einbezieht, hilft eine externe Analyse mehr als der Blick mit bloßem Auge.

Wer haftet bei DSGVO-Verstößen auf der Firmenwebsite?

Verantwortlich ist grundsätzlich der Websitebetreiber, also das Unternehmen selbst – auch dann, wenn eine Agentur die Seite gebaut hat. Deshalb lohnt sich für Inhaber ein eigener, regelmäßiger DSGVO Website Check, unabhängig davon, wer die Seite technisch betreut.

Wie oft sollte ich den DSGVO Website Check wiederholen?

Mindestens einmal im Jahr, außerdem immer dann, wenn ein neues Plugin, Tool oder Tracking-Skript dazukommt. Jedes neue Element kann neue Datenflüsse auslösen, die in der Datenschutzerklärung noch fehlen.

Die meisten dieser 12 Punkte lassen sich in ein bis zwei Stunden selbst abarbeiten. Wer die laufende Kontrolle lieber abgeben will, kann die technische Betreuung und Wartung der Website auslagern – dann müssen Updates, Backups und Sicherheitschecks nicht mehr manuell im Kalender stehen. Der erste Schritt bleibt aber immer derselbe: einmal ehrlich hinschauen, was die eigene Seite gerade wirklich lädt.

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