
Der DSGVO Website Check zeigt dir die 12 häufigsten Datenschutzfehler auf deiner Seite – von Cookie-Banner bis Google Fonts – und was du jetzt tun musst.
Fast drei von vier deutschen Firmenwebsites verstoßen gegen die DSGVO – oft ohne dass die Inhaber es wissen. Ein Bußgeld trifft dabei selten zuerst die großen Konzerne, sondern kleine Betriebe, die von einer einzelnen Abmahnung überrascht werden. Mit einem eigenen DSGVO Website Check findest du die häufigsten Fehler in einer halben Stunde selbst, bevor es ein Anwalt für dich tut. In diesem Artikel bekommst du die 12 Verstöße, die uns bei Kundenprojekten in Oberschwaben und am Bodensee am häufigsten unterkommen – plus die konkrete Lösung für jeden einzelnen.

Ein DSGVO Website Check prüft drei Dinge: Werden Daten überhaupt erhoben (Cookies, Formulare, eingebundene Fremddienste)? Ist die Erhebung rechtlich gedeckt (Einwilligung nach Art. 6 DSGVO, Auftragsverarbeitung nach Art. 28)? Und wird der Besucher darüber informiert (Art. 13)? Die meisten Verstöße entstehen nicht aus böser Absicht, sondern weil ein WordPress-Plugin oder ein Theme im Hintergrund mehr lädt, als der Betreiber weiß. Die folgende Tabelle zeigt dir die zwölf Fehler, die bei unseren Website-Checks am häufigsten auftauchen.
| Verstoß | Warum es riskant ist | Was du tust |
|---|---|---|
| Google Fonts extern eingebunden | Die IP-Adresse des Besuchers geht ungefragt an US-Server – bei rund der Hälfte aller geprüften Seiten der Fall | Schriftarten lokal einbinden statt extern laden |
| Cookie-Banner ohne echten Ablehnen-Button | Kein wirksames Opt-in nach § 25 TDDDG, wenn Ablehnen schwerer zu finden ist als Zustimmen | Banner mit gleichwertigem Ablehnen-Button einsetzen, nichts vorangehakt |
| Tracking-Skripte laufen vor der Einwilligung | Google Analytics & Co. übertragen bereits Daten, bevor der Besucher zugestimmt hat | Consent-Modus einrichten, Skripte erst nach Klick auf „Akzeptieren” laden |
| Kontaktformular ohne Datenschutzhinweis | Informationspflicht aus Art. 13 DSGVO verletzt | Checkbox mit Link zur Datenschutzerklärung ergänzen |
| Veraltetes oder unvollständiges Impressum | Pflichtangaben fehlen, Abmahnung nach dem Digitale-Dienste-Gesetz möglich | Impressum gegen aktuelle Vorgaben prüfen |
| Datenschutzerklärung nennt nicht alle Tools | Wer Analyse-, Chat- oder Buchungstools einsetzt, aber nicht aufführt, informiert unvollständig | Erklärung bei jedem neuen Tool sofort ergänzen |
| Kein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Hoster | Art. 28 DSGVO verlangt einen schriftlichen Vertrag, sobald ein Dienstleister Daten in deinem Auftrag verarbeitet | AVV beim Hoster anfordern – bei All-Inkl über unseren Partner-Link liegt er vorausgefüllt bei |
| Social-Media-Buttons laden fremde Inhalte direkt | Schon beim Seitenaufruf gehen Daten an Meta, X & Co., ohne dass geklickt wurde | Zwei-Klick-Lösung oder reine Verlinkung statt eingebettetem Plugin |
| WhatsApp-Button ohne Hinweis auf Datenübertragung | Nachrichten laufen über US-Server, das gehört in die Datenschutzerklärung | Hinweis ergänzen oder alternative Kontaktwege gleichwertig anbieten |
| Personenbilder ohne Einwilligung | Recht am eigenen Bild und DSGVO greifen parallel, auch bei Team- oder Kundenfotos | Schriftliche Einwilligung einholen oder auf Symbolbilder ausweichen |
| Newsletter ohne Double-Opt-in | Eine einzelne, unbestätigte Anmeldung gilt nicht als wirksame Einwilligung | Double-Opt-in-Verfahren beim Newsletter-Tool aktivieren |
| Fehlende Sicherheitsupdates auf der Website | Art. 32 DSGVO verlangt „angemessene technische Maßnahmen” – ein ungepatchtes System ist ein Verstoß, sobald darüber Daten abfließen | WordPress-Core, Theme und Plugins zeitnah aktualisieren |
Zwei Kostenblöcke solltest du auseinanderhalten. Zum einen die behördlichen Bußgelder nach Art. 83 DSGVO – bei kleinen Unternehmen selten, aber theoretisch bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes möglich. Zum anderen das TDDDG, das deutsche Gesetz für Cookies und Tracking: Verstöße gegen die Einwilligungspflicht nach § 25 können mit bis zu 300.000 Euro geahndet werden, verfolgt durch die Landesdatenschutzbehörden.
In der Praxis triffst du als kleiner Betrieb aber viel öfter auf einen dritten Fall: die klassische Abmahnung durch spezialisierte Kanzleien, meist wegen Google Fonts oder eines fehlenden Cookie-Banners. Die Summen bewegen sich oft im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, in Sammelwellen auch darüber – und selbst eine kleine Abmahnung kostet Zeit, Nerven und meist auch einen Anwalt. Genau deshalb lohnt sich ein regelmäßiger DSGVO Website Check mehr, als es auf den ersten Blick wirkt: Er ist günstiger als jede Reaktion im Nachhinein.
Dazu kommt ein Effekt, den viele unterschätzen: Wer einmal abgemahnt wurde, taucht danach häufiger in weiteren automatisierten Prüfungen auf, weil solche Kanzleien ganze Branchen oder Regionen systematisch scannen. Eine einzelne offene Baustelle bleibt also selten für sich allein – ein Grund mehr, die Liste einmal komplett durchzugehen statt nur den einen bekannten Punkt zu flicken.
Du musst nicht alle 12 Punkte an einem Tag abarbeiten. Diese Reihenfolge bringt in kurzer Zeit den größten Effekt:
Wenn du nicht sicher bist, wie deine eigene Seite bei diesen Punkten wirklich dasteht, kannst du sie kostenlos analysieren lassen – du bekommst innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Auswertung, ganz ohne die Browser-Konsole selbst durchsuchen zu müssen.
Ein DSGVO Website Check ist kein einmaliges Projekt, sondern etwas, das idealerweise schon beim Bau der Seite mitgedacht wird: lokale Schriften statt Google-CDN, ein Cookie-Banner, das wirklich einwilligungsbasiert arbeitet, und ein Formular, das von Anfang an die richtigen Hinweise enthält. Wer eine Website neu aufbauen oder überarbeiten lässt, kann diese Punkte direkt in die Struktur einplanen, statt sie später nachzurüsten. So sieht das in der Praxis aus – hier sind Projekte, bei denen genau das umgesetzt wurde.
Wer stattdessen die bestehende Seite behält, aber die Wartung nicht mehr selbst im Blick behalten will, kann diese laufend betreuen lassen – bei vielen Website-Problemen zeigt sich erst bei genauerem Hinsehen, wie viele kleine Baustellen sich über die Zeit angesammelt haben, technisch wie rechtlich.
Gerade bei gewachsenen Seiten, die über Jahre von verschiedenen Personen gepflegt wurden, sammeln sich oft mehrere dieser Punkte gleichzeitig an: ein altes Kontaktformular-Plugin ohne Checkbox, ein Cookie-Banner aus 2022, das nie an neue Tools angepasst wurde, und ein Impressum, das noch die alte Rechtsform nennt. Keiner dieser Punkte ist für sich dramatisch – in Summe ergeben sie aber genau das Bild, das eine Abmahnkanzlei sucht.
Das kommt auf den Verstoß an. Behördliche Bußgelder nach Art. 83 DSGVO sind bei kleinen Unternehmen selten, Verstöße gegen die Cookie-Einwilligungspflicht können nach § 25 TDDDG bis zu 300.000 Euro kosten. Häufiger und praxisrelevanter sind Abmahnungen, die meist im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich liegen.
Prüfe die zwölf Punkte aus diesem Artikel selbst durch, angefangen beim Cookie-Banner und den extern geladenen Google Fonts. Für eine vollständige Einschätzung, die auch technische Details wie geladene Drittanbieter-Skripte einbezieht, hilft eine externe Analyse mehr als der Blick mit bloßem Auge.
Verantwortlich ist grundsätzlich der Websitebetreiber, also das Unternehmen selbst – auch dann, wenn eine Agentur die Seite gebaut hat. Deshalb lohnt sich für Inhaber ein eigener, regelmäßiger DSGVO Website Check, unabhängig davon, wer die Seite technisch betreut.
Mindestens einmal im Jahr, außerdem immer dann, wenn ein neues Plugin, Tool oder Tracking-Skript dazukommt. Jedes neue Element kann neue Datenflüsse auslösen, die in der Datenschutzerklärung noch fehlen.
Die meisten dieser 12 Punkte lassen sich in ein bis zwei Stunden selbst abarbeiten. Wer die laufende Kontrolle lieber abgeben will, kann die technische Betreuung und Wartung der Website auslagern – dann müssen Updates, Backups und Sicherheitschecks nicht mehr manuell im Kalender stehen. Der erste Schritt bleibt aber immer derselbe: einmal ehrlich hinschauen, was die eigene Seite gerade wirklich lädt.
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