Website für Arztpraxis: Pflichtangaben & Kosten 2026

Agentur ReuberRecht & Datenschutz20. September 20261 Views

Eine Website für Arztpraxis muss Impressum, Heilmittelwerbegesetz, DSGVO und Barrierefreiheit erfüllen. Aufbau, Pflichtangaben und Kosten im Überblick.

Ein Patient sucht abends nach einem neuen Hausarzt, findet deine Praxis über Google – und auf der Website fehlt die Telefonnummer, das Impressum ist unvollständig oder es gibt gar keine Angaben zu Sprechzeiten. Genau das passiert regelmäßig, wenn eine Website für Arztpraxis wie eine ganz normale Firmenwebsite behandelt wird. Ist sie aber nicht: Zusätzlich zu den üblichen Pflichtangaben greifen das Heilmittelwerbegesetz, die DSGVO in ihrer strengsten Form und seit 2025 auch die Barrierefreiheit. Wer das ignoriert, riskiert Abmahnungen – und verliert Patienten, bevor sie überhaupt angerufen haben.

Diese Pflichtangaben muss eine Website für Arztpraxis erfüllen

Website für Arztpraxis mit Pflichtangaben und Datenschutz

Seit Mai 2024 gilt für Praxis-Websites nicht mehr das alte Telemediengesetz, sondern § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Inhaltlich hat sich wenig geändert, die Anforderungen sind aber genauso streng geblieben: Das Impressum muss ohne Suchen auffindbar sein, in der Regel über einen Link direkt im Footer oder im Menü, nicht erst nach drei Klicks versteckt.

Was ins Impressum einer Praxis-Website gehört

  • Vollständiger Name und Anschrift der Praxis, inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde
  • Zuständige Kammer (Landesärztekammer bzw. Zahnärztekammer) mit Anschrift und, wenn vorhanden, Link zur Kammer-Website
  • Bezeichnung der gesetzlichen Berufsordnung mit Fundstelle, wo sie einsehbar ist
  • Bei Berufsausübungsgemeinschaften: alle beteiligten Ärzte namentlich
  • Umsatzsteuer-ID, sofern vorhanden

Viele Kammern stellen Musterimpressen bereit – ein guter Ausgangspunkt, aber kein Freifahrtschein. Wer eine Website für Arztpraxis neu aufsetzt oder überarbeitet, sollte das Impressum am Ende trotzdem gegen die aktuelle Vorlage der eigenen Kammer prüfen, da sich Details je nach Bundesland unterscheiden.

Werbung für Ärzte: Was das Heilmittelwerbegesetz erlaubt

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) zieht klare Grenzen dafür, wie eine Arztpraxis-Website über Leistungen sprechen darf. Sachliche, berufsbezogene Informationen sind erlaubt und sogar erwünscht – Werbung mit Heilversprechen, Erfolgsgarantien oder Vorher-Nachher-Bildern dagegen nicht.

ErlaubtNicht erlaubt
Sachliche Beschreibung der Leistungen und BehandlungsmethodenHeilversprechen (“garantiert schmerzfrei”)
Angaben zu Qualifikationen, Fortbildungen, SpezialisierungenVorher-Nachher-Fotos bei den meisten Behandlungen
Neutrale Patientenstimmen ohne werbenden CharakterVergleichende Werbung gegenüber anderen Praxen
Informationen zu Sprechzeiten, Ausstattung, TeamÜbertriebene oder irreführende Erfolgsversprechen

Im Zweifel hilft die Faustregel: Alles, was informiert, darf rein. Alles, was zum Kauf einer Behandlung drängt, gehört nicht auf eine Praxis-Website.

Patientendaten und DSGVO: Warum hier strengere Regeln gelten

Gesundheitsdaten zählen nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Datenkategorien. Das betrifft auf einer Website für Arztpraxis vor allem drei Stellen: das Kontaktformular, ein eingebundenes Terminbuchungstool und – falls angeboten – die Videosprechstunde.

  • Kontakt- und Terminformulare brauchen eine verschlüsselte Übertragung (SSL) und dürfen keine Gesundheitsdaten unnötig lange speichern.
  • Cookie-Banner und Tracking-Tools müssen eine echte Opt-in-Einwilligung einholen, bevor sie aktiv werden – nicht nur einen Hinweis anzeigen.
  • Terminbuchungs- und Videosprechstunden-Anbieter brauchen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), idealerweise mit Serverstandort in der EU.
  • Eine Datenschutzerklärung muss konkret benennen, welche Tools eingesetzt werden – pauschale Textbausteine reichen bei Praxis-Websites meist nicht aus.

Wie häufig genau diese Punkte in der Praxis übersehen werden, zeigt unser DSGVO Website Check mit den 12 häufigsten Verstößen – die Liste liest sich bei Praxis-Websites fast wie ein Déjà-vu.

Wenn du nicht sicher bist, wie deine eigene Seite an dieser Stelle dasteht, kannst du sie kostenlos analysieren lassen – du bekommst innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Auswertung deiner Website, ganz ohne Verpflichtung.

Barrierefreiheit: Wann das BFSG auch für deine Praxis gilt

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen, ihre Angebote für Menschen mit Behinderung nutzbar zu machen – unter anderem für Screenreader, mit ausreichenden Kontrasten und ohne Bedienfallen bei Formularen.

Für Arztpraxen ist die Regel etwas gestaffelt: Reine Kleinstunternehmen ohne Online-Terminbuchung fallen meist nicht direkt unter das Gesetz. Sobald die Praxis aber mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt, mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz macht, oder Termine, Kontaktformulare beziehungsweise eine Videosprechstunde online anbietet, gilt das als elektronische Dienstleistung – und die Barrierefreiheit wird zur Pflicht. Da die Grenzen im Einzelfall auslegungsbedürftig sind, lohnt sich bei Unsicherheit eine kurze Rückfrage bei der zuständigen Kammer oder einem spezialisierten Anwalt.

Praktisch heißt Barrierefreiheit bei einer Arztpraxis-Website vor allem: gut lesbare Schriftgrößen, ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund, Formulare mit klaren Beschriftungen und eine Struktur, die sich auch per Tastatur bedienen lässt.

Der richtige Aufbau für eine Website für Arztpraxis

Neben den rechtlichen Pflichten entscheidet vor allem die Struktur, ob Patienten anrufen oder wieder abspringen. Bewährt hat sich dieser Grundaufbau:

  • Startseite: Fachrichtung, Praxisname, Sprechzeiten und Telefonnummer auf einen Blick, ohne Scrollen.
  • Leistungen: Klar gegliedert nach Behandlungsbereichen, verständlich statt in reinem Fachjargon formuliert.
  • Team: Foto und kurze Vorstellung von Ärzten und Praxispersonal – schafft Vertrauen vor dem ersten Besuch.
  • Sprechzeiten & Kontakt: Öffnungszeiten, Adresse mit Anfahrtsbeschreibung, im Idealfall eine eingebettete Karte.
  • Online-Terminbuchung: Reduziert Anrufe während der Sprechstunde spürbar, sofern DSGVO-konform eingebunden.
  • Notfallhinweise: Was Patienten außerhalb der Sprechzeiten tun sollen, inklusive Notdienstnummer.
  • Impressum & Datenschutz: Direkt verlinkt, nicht versteckt.

Wie sich ein klarer Aufbau auf die Anfragen auswirkt, sieht man branchenübergreifend: Bei Websites für Immobilienmakler etwa entscheidet ebenfalls die Struktur der ersten Seite darüber, ob ein Interessent bleibt oder wegklickt – bei einer Praxis ist der Effekt nicht anders.

Was kostet eine Website für Arztpraxis?

Die Preisspanne ist groß, weil “Website” viel bedeuten kann. Zur Orientierung:

VarianteTypischer PreisrahmenFür wen geeignet
Baukasten (Selbstbau)0–30 € pro MonatSehr kleine Praxen mit Zeit und technischem Interesse
Vorlage, agenturseitig eingerichtetca. 800–2.000 € einmaligPraxen mit klaren Standardanforderungen
Individuelle Website mit Terminbuchungca. 2.500–6.000 € einmaligPraxen mit mehreren Ärzten, Online-Terminvergabe
Laufende Betreuung (Hosting, Wartung, Updates)ca. 20–80 € pro MonatPraxen, die sich um Technik und Rechtssicherheit nicht selbst kümmern wollen

Ausführlichere Zahlen und was die Kosten im Einzelnen treibt, findest du in unserem Artikel zu Webdesign-Kosten für eine professionelle Website. Wer die Seite ohnehin überarbeiten lässt, sollte gleich das Webdesign als Ganzes neu aufsetzen statt nur einzelne Seiten zu flicken – Impressum, HWG-Konformität und Barrierefreiheit lassen sich dann direkt mit einplanen.

Danach ist laufende Betreuung sinnvoll: Wer Hosting und Verwaltung dauerhaft abgibt, muss sich um technische Updates nicht selbst kümmern. Für ein rechtssicheres, in Deutschland gehostetes Setup lohnt sich außerdem ein Blick auf die Partnervorteile bei All-Inkl-Hosting, die über die Agentur zusätzlich Sinn ergeben.

Das kannst du heute tun

  • Prüfe, ob dein Impressum alle sieben Pflichtangaben enthält und mit einem Klick erreichbar ist.
  • Kontrolliere Text und Bilder auf HWG-kritische Formulierungen wie Erfolgsversprechen oder Vorher-Nachher-Bilder.
  • Schau nach, ob Cookie-Banner und Terminbuchungstool eine echte Einwilligung einholen, bevor sie Daten verarbeiten.
  • Kläre bei mehr als zehn Mitarbeitenden oder Online-Terminbuchung, ob das BFSG für dich greift.
  • Optimiere nebenbei den Google-Unternehmensprofil deiner Praxis – für lokale Suchen oft wichtiger als die eigene Website.
  • Lass die Seite unabhängig gegenchecken, statt dich auf ein Bauchgefühl zu verlassen.

Wie ein sauberer Relaunch konkret aussieht, zeigen die Referenzprojekte von Jonas Reuber – darunter auch Websites für Praxen und andere lokale Dienstleister, bei denen genau diese Punkte umgesetzt wurden.

Häufige Fragen zur Website für Arztpraxis

Braucht jede Arztpraxis ein Impressum auf der Website?

Ja, ausnahmslos. Das Impressum ist nach § 5 DDG für jede geschäftsmäßige Website Pflicht, unabhängig von der Praxisgröße. Es muss vollständig sein und ohne Umwege erreichbar sein.

Darf ich Patientenbewertungen auf der Praxis-Website zeigen?

Neutrale, nicht werbend formulierte Erfahrungsberichte sind meist zulässig. Kritisch wird es, sobald Bewertungen mit Erfolgsversprechen oder reißerischen Formulierungen verknüpft werden – das verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.

Gilt die Barrierefreiheitspflicht auch für kleine Einzelpraxen?

Nicht automatisch. Kleinstunternehmen ohne Online-Terminbuchung oder vergleichbare elektronische Dienste fallen meist nicht direkt unter das BFSG. Sobald Termine oder Formulare online angeboten werden, sieht das anders aus.

Was kostet eine rechtssichere Website für eine kleine Praxis realistisch?

Für eine solide, agenturseitig erstellte Website ohne Online-Terminbuchung liegen die meisten Praxen zwischen 800 und 2.000 Euro einmalig, dazu laufende Kosten für Hosting und Pflege von etwa 20 bis 50 Euro im Monat.

Eine Website für Arztpraxis ist damit kein einmaliges Projekt, sondern ein Setup, das mitwächst: neue Ärzte im Team, neue Leistungen, neue Gesetze. Wer die Grundlagen aus diesem Artikel einmal sauber umsetzt, spart sich spätere Abmahnungen – und gewinnt nebenbei Patienten, die eine unvollständige Seite sonst einfach wieder verlassen hätten.

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